Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwerzenbach werden zu den Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde eingeladen.
ANFRAGEN
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind der jeweiligen Behörden, spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung, schriftlich einzureichen.
Wollen Sie die Dokumente dieser Versammlung dennoch in Papierform erhalten, so können Sie diese per E-Mail () oder telefonisch (044 806 12 95) kostenlos anfordern. [mehr]
Das Rennen findet am Sonntag, 6. Juli 2025 anlässlich des Dorffests auf dem Gelände des FC Schwerzenbach statt. Der Anmeldeschluss ist am Freitag, 4. Juli. Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 5.- und kann bei der Startnummer-Ausgabe bar oder via TWINT beglichen werden. Alle weiteren Informationen gibt es hier: www.deschwerzebachersprint.ch [mehr]