Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwerzenbach werden zu den Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde eingeladen.
ANFRAGEN
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind der jeweiligen Behörden, spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung, schriftlich einzureichen.
Wollen Sie die Dokumente dieser Versammlung dennoch in Papierform erhalten, so können Sie diese per E-Mail () oder telefonisch (044 806 12 95) kostenlos anfordern. [mehr]