Aufgaben der Schulpflege
Aufgaben der Schulpflege
Der Schulpflege obliegt die strategische Führung (Planung, Richtungsweise gebend, Zielvorgaben, Vertretung nach aussen ) der Schule. Sie besteht aus fünf Mitgliedern. Ihre Aufgaben richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften des Kantons und der Schulgemeindeordnung von Schwerzenbach. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis. Sie besuchen die zugeteilten Klassen (1 Lektion pro Schuljahr), nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil. Die Schulpflege ist verantwortlich für die Mitarbeiterbeurteilung (MAB) der Schulleitung. Die Schulpflege hat ihre Aufgaben bestimmten Ressorts zugeteilt. Je nach Ressort ist der zeitliche Aufwand für die einzelnen Schulpflegmitglieder verschieden hoch.